Kleinkalibergewehr und Sportpistole
Kleinkalibergewehr (Jugendliche ab 16 Jahre, mit Genehmigung der Erziehungsberechtigungen ab 14 Jahre, Erwachsene)
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb). Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.
Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung: 50 m
Sportpistole (Erwachsene)
Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm.
Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm.
Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg und für den Frauenwettbewerb 1,0 kg.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheiben: Für Präzisionsbedingung Scheibe wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m, für Duell wie im Wettbewerb Olympische Schnellfeuerpistole 25 m.
Entfernung: 25 m












